Urheberrecht

Für die Veröffentlichung beim Internationalen Rechtsinformatik Symposion IRIS ist die Übertragung des Urheberrechts an die IRIS-Organisation, d.h. an den Hauptorganisator Prof. Dr. Dr. Erich Schweighofer, Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, Juridicum, Universität Wien, erforderlich.

Das Urheberecht wird im Interesse der IRIS-Organisation und der IRIS-Community verwaltet; d.h. das Ziel ist in der bestmöglichen Dissemination der Konferenz und ihrer Autoren. Mind-share und weitestgehende Verfügbarkeit der Beiträge bei Deckung der Kosten für die Konferenz und die Publikation sind die Ziele.

Der Autor/die Autorin versichert, dass er/sie allein berechtigt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem/an ihrem Werk zu verfügen, und dass er/sie bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Das gilt auch für nicht vom Autor/von der Autorin stammende Text oder Bildvorlagen, deren Nutzungsrechte bei ihm/ihr liegen. Bietet er/sie dem Verlag Text oder Bildvorlagen an, für die dies nicht zutrifft oder nicht gesichert ist, so hat er/sie den Verlag darüber sowie über alle ihm/ihr bekannten oder erkennbaren rechtlich relevanten Fakten zu informieren. Soweit der Verlag den Autor/die Autorin mit der Beschaffung fremder Texte oder Bildvorlagen beauftragt, bedarf es einer zusätzlichen Vereinbarung.

Der Autor/die Autorin ist verpflichtet, den Verlag nach bestem Wissen und Gewissen schriftlich auf im Werk enthaltene Darstellungen von Personen oder Ereignissen hinzuweisen, mit denen das Risiko einer Persönlichkeitsrechtsverletzung verbunden ist.

Der Autor/die Autorin räumt der IRIS-Organisation an dem Werk räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts die nachfolgenden ausschließlichen, inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten für alle Ausgaben und Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung – insgesamt oder einzeln – in allen Sprachen ein, insbes. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Vertragswerks in Druck­form für alle Ausgaben und Auflagen in allen Formaten (zB Hardcover, Taschenbuch etc) einschließlich des Rechts zum (auch auszugsweisen) Vorab­druck in Zeitungen und Zeitschriften; das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Vertragswerks auf sonstige Art (insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in elektronischer Form); das Recht, das Vertragswerk der Öffentlichkeit in elektronischer Form im Wege von On Demand oder Near On Demand-Diensten, kabelgebunden oder kabellos, zur Verfügung zu stellen.

Ebenfalls ist das Recht umfasst, das Vertragswerk unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Autors zu bearbeiten (einschließlich des Rechts, das Vertragswerk übersetzen zu lassen) und bearbeitete Versionen des Beitrags zu nutzen.)

Die IRIS-Organisation ist berechtigt, die ihm in diesem Vertrag eingeräumten Rechte zur Gänze oder zum Teil an Dritte zu übertragen oder Dritten Werknutzungs-rechte oder Werknutzungsbewilligungen einzuräumen.

Ein Honorar wird von Seiten der IRIS-Organisation nicht gewährt.

Der Autor/die Autorin dürfen ihr Werk auf ihrer eigenen Homepage veröffentlichen und einen Hinweis auf das Originalwerk zu inkludieren.

Die Weblaw AG erhält für die Publikation in Jusletter IT (http://www.jusletter-it.ch) nicht-exklusive elektronische Verwertungsrechte. Die IRIS-Organisation wird sich bemühen, das kommerzielle Interesse der Weblaw AG im „kommerziellen Fenster“ bestmöglich zu wahren. Eine Verpflichtung der IRIS-Organisation dazu bedarf einer weiteren Vereinbarung.

Die weitere Veröffentlichung der Beiträge ist insbes. vorgesehen: im IRIS-Journal (irisj.eu; Archivversion in PHEIDRA der Universität Wien), im Austria Forum (austria-forum.org), in RIDA.

Nach Abschluss der kommerziellen Verwertung und nach Konsultation der Weblaw AG wird eine Open Access-Politik verfolgt. Die Festlegung obliegt der IRIS-Organisation. Für die kommerzielle Verwertung bedarf es einer nicht-exklusiven Lizenz.

Die IRIS-Organisation ist verpflichtet, den Autor/die Autorin in angemessener Weise als Urheber/als Urheberin des Werkes auszuweisen.